E-Scooter im Stadtgebiet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Elektro-Kleinstfahrzeuge, insbesondere E-Tretroller bzw. E-Scooter, können in Verbindung mit dem ÖPNV ein umweltschonender Baustein der Mobilität sein und Menschen dazu einladen, das Auto auf kurzen Wegen stehen zu lassen.

E-Scooter im Stadtgebiet

Damit Sie beim Fahren andere Verkehrsteilnehmende nicht beeinträchtigten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie Radwege und nur, falls solche nicht vorhanden sind, die Fahrbahn (möglichst weit rechts am Fahrbahnrand) befahren.

  • Gehwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden, nur bei dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“. Dabei ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

  • Verhalten Sie sich stets so, dass andere Personen nicht gefährdet werden!

Weiteres regelt die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung.

Beschwerden und Verstöße melden

Die Nutzung des E-Tretroller im Sharing-Betrieb unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Beschwerden oder weitere Anliegen können an support@voiapp.io oder die Telefonnummer+49 1573 5993270 gerichtet werden, falsch geparkte Roller können auf www.scooter-melder.de gemeldet werden.

Informationen sind auf der Webseite der Stadt Ronnenberg unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.ronnenberg.de/leben/umwelt-und-natur/mobilitaet/e-scooter/

Über die Ronnenberg-App können Beschwerden oder Verstöße folgendermaßen gemeldet werden: Auf das Menü klicken, dann "Services" und dann auf "Sagen Sie's uns!". Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Homepage der Stadt. Unter "Anregungen, Lob oder Kritik“ kann dort das Anliegen verschriftlicht werden.