Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Beisitzerin oder Beisitzer in der Hauptverhandlung in einem Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter mitwirken. Sie fungieren somit am Amtsgericht gleichberechtigt neben diesen.
In der ersten Jahreshälfte 2023 werden für die Amtsperiode 2024 - 2028 die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen erstellt. Die Stadt Ronnenberg muss dem Amtsgericht Wennigsen Personen, die das Schöffenamt besetzen möchten, vorschlagen.
Gesucht werden Ronnenbergerinnen und Ronnenberger, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Ronnenberg haben.
Wer Jugendschöffin/-schöffe werden möchte, sollte auch Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen.
Interessierte bewerben sich bitte schriftlich bei der Stadt Ronnenberg, Team Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit, Hansastr. 38, 30952 Ronnenberg. Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de oder https://www.ronnenberg.de/buergerservice/dienstleistungen/ehrenamtliche-taetigkeit-bestellung-als-schoeffe-in-914000308-0.html?myMedium=1&auswahl=0 .
Auskünfte erteilt Frau Volgmann unter der Telefonnummer: 0511-4600-343.