Ab einer Temperatur von 27 Grad darf zwischen Juni und September zwischen 11 Uhr vormittags und 17 Uhr abends nicht bewässert werden. Das Verbot betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen.
Grund für die Einschränkung sind anhaltend niedrige Grundwasserstände trotz niederschlagsreicher Jahre, da die Versickerung des Wassers ins Grundwasser nur langsam erfolgt. Die Regelung soll Wasserverschwendung vermeiden, da bei großer Hitze ein Großteil des Wassers verdunstet und nicht den Pflanzen zugutekommt. Maßgeblich für das Inkrafttreten sind die Temperaturdaten der Wetterstation Hannover Flughafen. Verstöße gegen die Verfügung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden. Schon in den vergangenen Jahren hatte die Region die künstliche Bewässerung in den Sommermonaten entsprechend eingeschränkt.