Bei der Standsicherheitsprüfung wird mittels eines geeichten technischen Gerätes eine vorgegebene Prüflast an der Oberkante des Grabmals langsam ansteigend, keinesfalls ruckartig, aufgebracht. Die Prüflasten sind abhängig von der Höhe des Grabmals und in einer Richtlinie vorgegeben.
Die Prüflast muss horizontal auf das Grabmal aufgebracht werden. Von welcher Seite ist nicht vorgegeben und wird anhand der tatsächlichen Gegebenheit vor Ort entschieden.
Für die ordnungsgemäße Standsicherheit der Grabmale sind die jeweiligen Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten zuständig. Sofern Grabmale nicht mehr standsicher sind, werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich hierüber unterrichtet. Darüber hinaus wird vor Ort ein Aufkleber an nicht mehr standsicheren Grabmalen angebracht, um sofort auf die Situation aufmerksam zu machen. Dieser kann nach Wiederherstellung der Standsicherheit rückstandsfrei entfernt werden.
In Fällen von Gefahr im Verzug werden die Grabmale durch den mit der Ausführung beauftragten Sachverständigen vorsichtig umgelegt, damit von Ihnen keine Gefahr mehr ausgehen kann.
Voraussichtlich wird die jährliche Grabmalkontrolle in der 29. Kalenderwoche 2025 auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet Ronnenberg ausgeführt.