Ab 1. September 2026, 8:00 Uhr, können wieder Förderanträge gestellt werden. Unterstützt werden kleinere Projekte, die mit vergleichsweise wenig Geld eine konkrete Wirkung vor Ort entfalten – beispielsweise Nachbarschaftsinitiativen, Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte oder kulturelle Vorhaben.
Pro Projekt können 100 bis 2.500 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen.
Gefördert werden insbesondere notwendige Ausgaben für Materialien, Ausstattung, Verpflegung und Verbrauchsmittel.
Die Antragstellung und die gesamte weitere Abwicklung erfolgen vollständig digital über die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen (LAGFA).
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite der LAGFA Niedersachsen e.V.