Grundsätzlich gilt: Das vorsichtige Schneiden von dünnen Ästen ist ganzjährig gestattet. Die meisten Gehölze vertragen den Rückschnitt jedoch besser, wenn die Laubperiode abgeschlossen ist, also zwischen Oktober und März. Die komplette Rodung oder Entfernung von Sträuchern oder Hecken ist nur von Oktober bis Februar erlaubt, weil dann in der Regel keine Vögel mehr darin brüten. Vorher muss jedoch immer geguckt werden, ob andere geschützte Tiere darin leben.
Bäume im Garten dürfen ganzjährig gefällt werden, sofern sie nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen. Dann ist zuvor ein Antrag bei der Stadt Ronnenberg zu stellen. Unsere Fachabteilung prüft daraufhin, ob der Baum gefällt werden darf oder nicht. Das Gleiche gilt für Hecken und Sträucher ab einer bestimmten Größe.
Umfassende Informationen, wie zum Beispiel die Baumschutzsatzung, findet Ihr auf unserer Website.