GrundsĂ€tzlich gilt: Das vorsichtige Schneiden von dĂŒnnen Ăsten ist ganzjĂ€hrig gestattet. Die meisten Gehölze vertragen den RĂŒckschnitt jedoch besser, wenn die Laubperiode abgeschlossen ist, also zwischen Oktober und MĂ€rz. Die komplette Rodung oder Entfernung von StrĂ€uchern oder Hecken ist nur von Oktober bis Februar erlaubt, weil dann in der Regel keine Vögel mehr darin brĂŒten. Vorher muss jedoch immer geguckt werden, ob andere geschĂŒtzte Tiere darin leben.
BĂ€ume im Garten dĂŒrfen ganzjĂ€hrig gefĂ€llt werden, sofern sie nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen. Dann ist zuvor ein Antrag bei der Stadt Ronnenberg zu stellen. Unsere Fachabteilung prĂŒft daraufhin, ob der Baum gefĂ€llt werden darf oder nicht. Das Gleiche gilt fĂŒr Hecken und StrĂ€ucher ab einer bestimmten GröĂe.
Umfassende Informationen, wie zum Beispiel die Baumschutzsatzung, findet Ihr auf unserer Website.